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Bundesverwaltungsgericht zur Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans
Aufsatz im Grundeigentum Nr. 16/2024
Der Beitrag bespricht die Grundsatzentscheidung des BVerwG vom 24. April 2024.
Dort hatte das Gericht zunächst wichtige Aussagen zum Maßstab für die Funktionslosigkeit von Bauleitplänen getroffen, was angesichts der bisherigen divergierenden Rechtsprechung der beiden Baurechtssenate des OVG Berlin-Brandenburg zur Fortgeltung der Maßfestsetzungen des Berliner Baunutzungsplans sehr begrüßenswert ist. Das Gericht stellte u.a. klar, dass es für die erforderliche „Offenkundigkeit“ der Funktionslosigkeit nicht auf einen Durchschnittsbürger und seine Erkenntnismöglichkeiten „von der Straße aus“, sondern auf eine fachkundige Person und einen ausermittelten Sachverhalt ankommt.
Zudem hatte das Gericht sich auch mit dem Anwendungsbereich der durch das Bauland-Mobilisierungsgesetz erst kürzlich eingeführten Befreiungsmöglichkeit gem. § 31 Abs. 3 BauGB beschäftigt. Die Norm sollte nach der Gesetzesbegründung die Erteilung von Befreiungen für eine behutsame Verdichtung erleichtern. Allerdings hatte der Gesetzgeber im Normtext die Formulierung „im Einzelfall“ verwendet. Nach Auffassung des BVerwG war dieses Einzelfallerfordernis so streng zu lesen, dass es für diese Befreiungsmöglichkeit nahezu keine Anwendungsfälle gab, die Norm also nahezu leer lief.
Bemerkenswert ist, dass der Gesetzgeber bereits auf dieses Urteil reagiert hat und § 31 Abs. 3 BauGB in der anstehenden BauGB-Novelle modifizieren will. Der Beitrag beschäftigt sich u.a. auch mit der Frage, ob und inwieweit der vorliegende Referentenentwurf das Problem lösen kann.
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