Hausschwamm: Im Altbau keine Architektensache?

Meldung

Ein Architekt musste mangels anderweitiger vertraglicher Festlegungen bei einer Altbausanierung den Hausschwammbefall nicht selbst umfassend klären. Die konkrete Feststellung von Hausschwammbefall darf mit dem Bauleistungsverzeichnis auf den Bauunternehmer übertragen werden.

Urteilsbesprechung von Rechtsanwalt Dr. Cornelius Pfisterer,

veröffentlicht im Grundeigentum Nr. 3/2015, GE 2015,156

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