Mietpreisbremse tritt am 1. Juni in ganz Berlin in Kraft
Der Senat hat heute (28.04.2015) auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel die Mietenbegrenzungsverordnung erlassen. Ab dem 1. Juni 2015 gilt damit die Regelung in ganz Berlin. Mit der Verordnung wurde Berlin zu einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Die Mietenbegrenzungsverordnung gilt vorerst bis Ende Mai 2020.
Ausgenommen von der Regelung sind alle Neubauwohnungen, die ab Oktober 2014 erstmalig bezugsfertig werden, und die erste Wiedervermietung nach umfassender Modernisierung. Vom Vormieter gezahlte höhere Mieten (aktuelle Bestandsmieten) dürfen bei Neuvermietung weiterhin verlangt werden.
Darüber hinaus wurde das Wohnungsvermittlungsgesetz zum 1. Juni 2015 geändert, um das sogenannte „Bestellerprinzip“ bei Einschaltung eines Immobilienmaklers einzuführen. Beauftragt der Vermieter einen Immobilienmakler mit der Suche eines passenden Mieters, hat zukünftig der Vermieter den Makler zu bezahlen.
Quelle: Pressemitteilung Senatskanzlei vom 28.04.2015
Beratung zum Thema:
RA'in Kirsten Metter