Zweckentfremdungsverbot: Wie lange gilt der Bestandsschutz für Ferienwohnungen wirklich?
Das Berliner Zweckentfremdungsverbotgesetz richtet sich insbesondere gegen die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung. Bereits bei Inkrafttreten des Verbotes bestehende Ferienwohnungen genießen Bestandsschutz - nach offizieller Lesart nur für die Dauer von zwei Jahren. Bei genauerer Betrachtung der gesetzlichen Vorschriften spricht jedoch einiges dafür, dass der Bestandschutz durchaus auf einen erheblich längeren Zeitraum gelten kann.
Aufsatz von Rechtsanwalt Axel Dyroff
erschienen im Grundeigentum Nr. 4/2015, GE 2015, 232
Autor
Axel Dyroff
Rechtsanwalt