Zweckentfremdungsverbot: Wie lange gilt der Bestandsschutz für Ferienwohnungen wirklich?

Meldung

Das Berliner Zweckentfremdungsverbotgesetz richtet sich insbesondere gegen die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung. Bereits bei Inkrafttreten des Verbotes bestehende Ferienwohnungen genießen Bestandsschutz - nach offizieller Lesart nur für die Dauer von zwei Jahren. Bei genauerer Betrachtung der gesetzlichen Vorschriften spricht jedoch einiges dafür, dass der Bestandschutz durchaus auf einen erheblich längeren Zeitraum gelten kann.

Aufsatz von Rechtsanwalt Axel Dyroff

erschienen im Grundeigentum Nr. 4/2015, GE 2015, 232

Ein pdf-Dokument des Aufsatzes können Sie hier abrufen.

Autor

Axel Dyroff
Rechtsanwalt