• 19. August 2026

Kabinett beschließt BauGB-Novelle

Neuerungen im Überblick

Geplante BauGB-Novelle: Kabinett beschließt Reformentwurf

Das Bundeskabinett hat am 26. Mai 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts beschlossen. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Der Entwurf sieht substanzielle Änderungen des Baugesetzbuchs vor, die Regelverfahren beschleunigen und den Wohnungsbau stärken sollen.

Beschleunigung der Verfahren. Planungsverfahren sollen durch Digitalisierung schneller und transparenter werden, unter anderem durch den einheitlichen Standard XPlanung, eine digitale Öffentlichkeitsbeteiligung und eine online einsehbare „Verfahrensampel“ zum Verfahrensstand.

Milieuschutz. Selbstnutzende Eigentümer sollen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Genehmigung baulicher Änderungen erhalten und damit von Teilen der Milieuschutzregelungen ausgenommen werden. Die Zusammenlegung oder Teilung von Wohnungen soll jedoch weiterhin ausgeschlossen bleiben.

Mehr Wohnraum. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt soll die Wohnbebauung auf ausgewiesenem Wohnbauland künftig als überragendes öffentliches Interesse gelten und damit rechtlich priorisiert werden.

Schrottimmobilien. Kommunen sollen leichter gegen vernachlässigte Immobilien vorgehen können — mit erleichtertem Vorkaufsrecht und, in Extremfällen, einer neuen Möglichkeit zur Enteignung.

Vorkaufsrecht und Share Deals. Mit dem neuen § 28a BauGB soll verhindert werden, dass kommunale Vorkaufsrechte bei städtebaulich bedeutsamen Grundstücken künftig durch Share Deals umgangen werden.

Der Entwurf befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren; Änderungen bis zur endgültigen Verabschiedung sind möglich. Wir beobachten den weiteren Verlauf und informieren Sie über wesentliche Entwicklungen.

 

Autor

Axel Dyroff

Rechtsanwalt

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