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Milieuschutz: Einheitliche Genehmigungskriterien
Senat verabschiedet Ausführungsvorschriften
Im Amtsblatt vom 29. November 2024 sind nun endlich die lange erwarteten Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung zur Genehmigungspraxis in den Milieuschutzgebieten (AV Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete) veröffentlicht worden. Bislang hatten die Berliner Bezirke jeweils eigene Kriterienkataloge entwickelt, die in einigen Punkten durchaus erheblich voneinander abwichen. Unterschiede gab es insbesondere bei der Genehmigung von Badezimmer-Grundrissen, Badezimmer-Ausstattung, Gästetoiletten und Balkonen.
Nunmehr gelten landesweit einheitliche Kriterien, die sich im wesentlichen an der bisherigen Rechtsprechung orientieren, aber auch Aussagen zu bislang noch nicht abschließend geklärten Punkten enthalten. So sollen nach Auffassung der Senatsverwaltung keine Neuerrichtungen von Balkonen mehr möglich sein. Nach der bisherigen überwiegenden Praxis in den Berliner Bezirken war der Anbau von (Erst-)Balkonen mit einer Grundfläche bis 4 m² grundsätzlich genehmigungsfähig; damit soll jetzt Schluss sein. Eine gerichtliche Klärung dieser Rechtsfrage steht noch aus.
Die AV Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete ist lediglich eine normenauslegende Verwaltungsvorschrift, die für die Verwaltungsgerichte nicht bindend ist. Insoweit bleibt abzuwarten, welche der neuen Kriterien rechtlich halten.
Zum Volltext der Ausführungsvorschriften: