Milieuschutz: Balkone und Hänge-WCs zulässig
Wichtige Entscheidung des VG Berlin
Große Neuigkeiten aus dem Milieuschutzrecht: Am 2. April 2025 hat die 19. Kammer des VG Berlin zwei wichtige Grundsatzentscheidungen zur Genehmigungsfähigkeit von Maßnahmen gefällt:
Zunächst gab es die erste Gerichtsentscheidung zum bislang ungeklärten Streitpunkt „Balkone“. Hier war die Praxis innerhalb der Berliner Bezirke bislang unterschiedlich. Das Gericht stellte nun klar, dass ein Anspruch auf milieuschutzrechtliche Genehmigung von Balkonen mit einer Größe von bis zu 4 m² besteht.
Sodann entschied das Gericht unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung, dass auch die Ausstattung einer Wohnung mit Hänge-WCs und Handtuchheizkörper im Milieuschutzgebiet genehmigungsfähig ist.
Das Gericht stellte klar, dass der Anspruch auf Herstellung eines „zeitgemäßen“ Ausstattungsstandards auch Maßnahmen erfassen kann, die über den bauordnungsrechtlichen Mindeststandard hinausgehen. Sowohl die Balkone als auch die Hänge-WCs und die Handtuchheizkörper seien als Ausstattungsmerkmale bundesweit mittlerweile so verbreitet, dass sie als zeitgemäßer mittlerer Standard anzusehen seien.
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