• 19. August 2026

BGH entscheidet zur Klimaanlage in der WEG

Grundsatzentscheidung: Split-Gerät auf Balkon zulässig

Klimageräte auf dem Balkon in der WEG grundsätzlich zulässig

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.07.2026 (Az. V ZR 162/25) entschieden, dass ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) grundsätzlich verlangen kann, dass ihm der Einbau eines Klima-Splitgerätes auf seinem Balkon durch Beschluss gestattet wird. Die Entscheidung setzt die klimaanlagenfreundliche Rechtsprechungslinie des BGH aus den Vorentscheidungen vom 14.02.2025 (V ZR 86/24) und 28.03.2025 (V ZR 105/24) konsequent fort.

Rechtlicher Rahmen: Anspruch auf Beschluss nach § 20 WEG

Für die Anbringung eines Klima-Splitgerätes ist regelmäßig eine Durchbohrung der Fassade notwendig, sodass die Maßnahme als bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums der Gestattung durch Beschluss der Eigentümerversammlung bedarf, § 20 Abs. 1 WEG. Der Einbau ist zwar nicht nach § 20 Abs. 2 WEG privilegiert, wie es etwa bei Balkonkraftwerken oder Maßnahmen zur Barrierefreiheit der Fall ist, doch besteht ein Anspruch auf einen gestattenden Beschluss nach § 20 Abs. 3 WEG. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder kein anderer Wohnungseigentümer im Sinne des WEG beeinträchtigt wird oder alle beeinträchtigten Eigentümer einverstanden sind.

Lärm ist regelmäßig kein Hinderungsgrund

Der BGH stellte klar, dass die bei späterer Nutzung voraussichtlich auftretenden Immissionen, insbesondere Geräusche, regelmäßig keine unangemessene Beeinträchtigung im Sinne des WEG darstellen. Es sei davon auszugehen, dass für den heimischen Markt zugelassene Geräte so betrieben werden können, dass der Schutz anderer Eigentümer vor Immissionen ausreichend gewährleistet ist – die Werte der TA Lärm könnten regelmäßig eingehalten werden. Auch die bloße Befürchtung künftiger Lärmbelästigung genügt nach Ansicht des Gerichts nicht, um den Gestattungsanspruch abzulehnen; etwaigen späteren Beeinträchtigungen kann die Gemeinschaft gesondert entgegentreten.

Bedeutung für die Praxis

Die geänderte Rechtsprechungslinie hinsichtlich des Beeinträchtigungsmaßstabs nach § 20 Abs. 3 WEG bringt für Wohnungseigentümer eine deutliche Erleichterung des Bauens mit sich. Klimageräte rücken damit faktisch nahe an die privilegierten baulichen Veränderungen des § 20 Abs. 2 WEG heran, sofern keine besonderen Umstände im Einzelfall vorliegen. Für WEG-Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften bedeutet dies, dass eine pauschale Ablehnung von Klimaanlagen-Anträgen künftig kaum noch rechtssicher möglich ist – eine sorgfältige Einzelfallprüfung und Beschlussfassung bleibt jedoch weiterhin erforderlich.

Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Gestattungsbeschlüssen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr entsprechender Ansprüche in Ihrer Eigentümergemeinschaft.

Autor

Kirsten Metter

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Weitere Beiträge

• 19. August 2026

Klimaanlage in der WEG

Die Entscheidung setzt die klimaanlagenfreundliche Rechtsprechungslinie des BGH aus den Vorentscheidungen vom 14.02.2025 (V ZR 86/24) und 28.03.2025 (V ZR 105/24) fort
• 19. August 2026

Die BauGB-Novelle

Der Entwurf sieht substanzielle Änderungen des Baugesetzbuchs vor, die Regelverfahren beschleunigen und den Wohnungsbau stärken sollen. 
• 11. Juni 2026

Bodenrichtwerte – Durchblick und Ausblick

Bodenrichtwerte spielen eine wichtige Rolle bei Abschöpfung sanierungsbedingter Bodenwertsteigerungen
• 21. April 2026

Praxis-Update § 250 BauGB

Aufsatz zu § 250 BauGB im Grundeigentum 2026, Heft 7 veröffentlicht
• 04. November 2025

Bau-Turbo und § 250 BauGB

Flächen, auf denen zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird, sind ausgenommen
• 03. November 2025

Mietpreisüberhöhung und Bußgeld

• 28. Juli 2025

Milieuschutz erlaubt Balkone und Hänge-WCs

Das Gericht stellte nun klar, dass ein Anspruch auf milieuschutzrechtliche Genehmigung von Balkonen mit einer Größe von bis zu 4 m² besteht.
• 04. Juni 2025

Kooperation im Umweltrecht

in eigener Sache
• 25. April 2025

Publikation: Nachbarrecht im Bauwesen

Das essential unseres Kollegen Cornelius Pfisterer erklärt Grundbegriffe zum Grundstücks- und Nachbarrecht und zeigt auf, was der Nachbar dulden muss und was er abwehren kann
• 07. April 2025

Milieuschutz erlaubt Balkone und Hänge-WCs

Das Gericht stellte nun klar, dass ein Anspruch auf milieuschutzrechtliche Genehmigung von Balkonen mit einer Größe von bis zu 4 m² besteht.
• 27. Januar 2025

BGH: Anspruch auf erstmalige Errichtung des Gemeinschaftseigentums bei steckengebliebenem Bau

Die Entscheidung des BGH verdeutlicht, dass der Anspruch auf erstmalige Errichtung des Gemeinschaftseigentums durch den Grundsatz von Treu und Glauben begrenzt wird.
• 06. Januar 2025

Milieuschutz und Genehmigungskriterien

Es gelten landesweit einheitliche Kriterien, die sich im wesentlichen an der bisherigen Rechtsprechung orientieren, aber auch Aussagen zu bislang noch nicht abschließend
• 04. Dezember 2024

Zur Geschäftsführung bei der GbR

Grundsätzlich ist Merkmal einer Personengesellschaft (OHG, KG, GbR) die Selbstorganschaft; Organfunktionen sind danach untrennbar mit der Gesellschafterstellung verbunden.
• 02. Dezember 2024

Milieuschutz

Nunmehr gelten landesweit einheitliche Kriterien, die sich im wesentlichen an der bisherigen Rechtsprechung orientieren, aber auch Aussagen zu bislang noch nicht abschließend
• 09. September 2024

Bau-Turbo

§ 246e BauGB bietet Bauherren die Möglichkeit, Wohnbauprojekte in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt schneller umzusetzen. Die Regelung erleichtert vor allem den Bau
• 29. August 2024

Baunutzungsplan

Das Gericht stellte u.a. klar, dass es für die erforderliche „Offenkundigkeit“ der Funktionslosigkeit nicht auf einen Durchschnittsbürger ankommt.
• 07. August 2024

Milieuschutz nur bei plausibler Verdrängungsgefahr

Der 10. Senat des OVG Berlin-Brandenburg hat die Erweiterung der Erhaltungsverordnung „Hornstraße“ um den Baublock 205 (u.a. Riehmers Hofgarten) für unwirksam erklärt.
• 16. Juli 2024

Konkludente Abnahme von Architektenleistungen

Wann kann der Architekt von einer Abnahme ausgehen?
Seldeneck & Partner
Datenschutzhinweis

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Einige von ihnen sind technisch notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern. Die technisch notwendigen Cookies sollten Sie akzeptieren. Die nicht notwendigen Cookies sind standardmäßig nicht aktiviert. Ihre Einstellungen können Sie jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Auf unserer Seite "Datenschutz" finden Sie unter dem Punkt "Einsatz von Cookies" den entsprechenden Button.