• 07. August 2024

Milieuschutz nur bei plausibler Verdrängungsgefahr

OVG-Urteil vom 23. Mai 2024

Der 10. Senat des OVG Berlin-Brandenburg hat die Erweiterung der Erhaltungsverordnung „Hornstraße“ um den Baublock 205 (u.a. Riehmers Hofgarten) für unwirksam erklärt hat. Rechtsanwalt Axel Dyroff bespricht die Entscheidung in der aktuellen Ausgabe des Grundeigentum Nr. 14/2024 und erläutert die rechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung von Milieuschutzgebieten. Den Aufsatz finden Sie hier.

Autor

Axel Dyroff

Rechtsanwalt

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Ein lesenswertes Lehrstück des OLG Koblenz zu Grundfragen der Gewährleistung beim Kauf einer Eigentumswohnung #Instandhaltungsrücklage #Sachmangel #Beschaffenheitsvereinbarung
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#stellefrei