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Beurkundungsverfahren und Corona-Krise
Liebe Mandanten,
aufgrund der gesundheitlichen Risiken hat die Notarkammer Berlin die Richtlinien zur Einhaltung des Beurkundungsverfahrens gelockert und folgendes Verfahren – für einen begrenzten Zeitraum – für zulässig erklärt:Um den Kreis der an dem Beurkundungsverfahren Beteiligten möglichst klein zu halten, ist eine Beurkundung mit vollmachtlosen oder mündlich bevollmächtigten Vertretern – auch regelmäßig – und auch bei Verbrauchern zulässig. Die Beteiligten können per Telefon- oder Videokonferenz hinzugeschaltet werden, damit Fragen gestellt und beantwortet werden können. In diesem Zusammenhang dürfen auch Notariatsmitarbeiter für die Beteiligten als Vertreter auftreten.
Eine anschließend wegen Formvorschriften erforderliche Genehmigung/ Vollmachtsbestätigung in öffentlich beglaubigter Form kann auch im Freien unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes erfolgen.
Durch dieses Verfahren entstehende Mehrkosten werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt.
Das Verfahren ist nicht anwendbar bei der Abgabe höchstpersönlicher Erklärungen, wie bspw. bei einem Testament.