Aufsatz zu § 250 BauGB im GE veröffentlicht
Aktuelles zum Umwandlungsverbot
Neue Entwicklungen geben Anlass für ein Update: Die ursprünglich auf fünf Jahre begrenzte Regelung ist durch die am 30. Oktober 2025 in Kraft getretenen BauGB-Novelle („Bau-Turbo“) um weitere fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2030 verlängert worden, ebenso wie die korrespondierende Berliner Umwandlungsverordnung. Die Regelung ist auch inhaltlich modifiziert worden; so sind zusätzliche Flächen für neuen Wohnraum jetzt vom Umwandlungsverbot ausgenommen.
Die konkrete Umsetzung dieser Neuerung wirft noch Fragen auf, die in unserem aktuellen Beitrag im Grundeigentum 2026, 325 behandelt werden. Zudem gibt dieser Beitrag einen Überblick zu den praktischen Erfahrungen mit dem Aufteilungsverbot in Berlin, zu mittlerweile ergangener Rechtsprechung und weiterhin ungelösten Rechtsfragen.