Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Einige von ihnen sind technisch notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern. Die technisch notwendigen Cookies sollten Sie akzeptieren. Die nicht notwendigen Cookies sind standardmäßig nicht aktiviert. Ihre Einstellungen können Sie jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Auf unserer Seite "Datenschutz" finden Sie unter dem Punkt "Einsatz von Cookies" den entsprechenden Button.
HOAI-Novelle passiert den Bundesrat
Die Regelungen der HOAI werden so geändert, dass die Honorare für alle von der HOAI erfassten Leistungen künftig frei vereinbart werden können. Die neue Fassung der HOAI wird zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Hintergrund: Die HOAI regelt – bislang – zwingendes Preisrecht für bestimmte Architekten- und Ingenieurleistungen. Insbesondere dürfen sogenannte „Mindestsätze“ nicht unterschritten werden. Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gegen Unionsrecht, und zwar gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen (Rechtssache C-377/17). Seitdem sind in Deutschland zahlreiche Entscheidungen in sogenannten Aufstockungsklagen ergangen, die die Anwendung der HOAI entweder ablehnen oder diese weiter anwenden, weil Deutschland die nationale Rechtsordnung noch nicht an die Vorgaben des Urteils angepasst hat. Auch der BGH hat diesen Streit in seiner Entscheidung vom 14.05.2020 nicht entschieden, sondern die Sache erneut dem EuGH vorgelegt.
Zur Pressemittteilung des BMWI