Aktuelles • 09. Oktober 2020

WEG: Bundesrat billigt Reform

Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes gebilligt, die der Bundestag Anfang September verabschiedet hatte. Den Wortlaut des Gesetzes finden Sie hier.

Grundlegende Reform des WEG
Das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 wird grundlegend reformiert und den Anforderungen der heutigen Zeit angepasst. Dazu gehört der leichtere barrierefreie Aus- und Umbau von Wohnungen sowie Maßnahmen zum Einbruchsschutz und zum Glasfaseranschluss – sofern sie auf eigene Kosten erfolgen.

Energetische Sanierung
Die Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, vor allem für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen und energetischer Sanierung führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.

Online-Teilnahme
Wohnungseigentümer können künftig beschließen, dass eine Online-Teilnahme an den Versammlungen möglich ist. Gerade in der Corona-Krise hatte sich die Notwendigkeit gezeigt, auf eine verpflichtende Präsenz verzichten zu können.

Einsicht in Verwaltungsunterlagen
Wohnungseigentümer erhalten mehr Rechte, unter anderem auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen und auf einen jährlichen Vermögensbericht des Verwalters. Dieser soll über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft geben. Weitere Schwerpunkte der Reform betreffen die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums – bislang häufig Grund für zivilrechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht.

Zertifizierter Verwalter
Der Bundestag hat im Laufe seiner Beratungen einige Ergänzungen des ursprünglichen Regierungsentwurfs vorgenommen – diese betreffen unter anderem Vorgaben für den Sachkundenachweis eines zertifizierten Verwalters und Regeln zur Bestellung und Abberufung des Verwalters.

Ladesäulen
Wohnungseigentümer und auch Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren. Bisher scheiterte der Einbau häufig an der fehlenden Zustimmung der Miteigentümer oder Vermieter.

(Quelle: Bundesrat)

Autor

Jörg Grützmacher

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Kirsten Metter

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Inka Witte

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Weitere Beiträge

• 06. November 2023

Bebauungstiefe und Baunutzungsplan

Entscheidend ist die Frage, ob die Behörde für eine Ausnahme von der Bebauungstiefe die Zustimmung des Nachbareigentümers verlangen kann oder muss.
• 28. September 2023

update GbR

Ab 1. Januar 2024 wird für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ein Gesellschaftsregister eingeführt. Die GbR wird zur eGbR. Wenn die GbR eine Immobilie hat, bestehen
• 21. September 2023

Wohnungskaufvertrag:

Ein lesenswertes Lehrstück des OLG Koblenz zu Grundfragen der Gewährleistung beim Kauf einer Eigentumswohnung #Instandhaltungsrücklage #Sachmangel #Beschaffenheitsvereinbarung
• 17. August 2023

#stellefrei

• 11. August 2023

Beweisverfahren: BGH ändert Rechtsprechung zur Verjährung

Die Verjährung von Mängelansprüchen wird – wie bei eine Klage – durch das selbstständige Beweisverfahren gehemmt. Die Hemmung endet nach Beendigung des Verfahrens.
• 08. August 2023

Dachterrasse: Isoliertes Sondereigentum zulässig

An einer im Dachgeschoss gelegenen Dachterrasse kann Sondereigentum auch dann begründet werden, wenn diese an keine Wohnungs- oder Teileigentum angebunden ist (KG, Beschluss v
• 16. Juni 2023

WEG: Der zertifizierte Verwalter kommt

Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Dieser Anspruch kann auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Meldung • 15. Mai 2023

Vorkaufsrecht und Abwendungsvereinbarung

Mit Beschluss vom 9. September 2022 hatte das Verwaltungsgericht Berlin – 19. Kammer – entschieden, dass Abwendungsvereinbarungen wegen der rechtswidrigen Vorkaufsrechtsausübu
Meldung • 20. April 2023

Reservierungsvereinbarung unwirksam

Meldung • 03. April 2023

Barzahlung Bye-bye

Bei Immobiliengeschäften gilt seit dem 1. April 2023 ein Barzahlungsverbot. Dessen Einhaltung ist der Notarin bzw. dem Notar nachzuweise
Meldung • 03. Januar 2023

Betreuungsrecht reformiert

Zum 1. Januar 2023 wurde das Vormundschafts- und Betreuungsrecht umfassend reformiert. Der neue § 1358 BGB gibt Ehegatten für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht im
Meldung • 02. Januar 2023

Mehr Licht bitte!

Das Solargesetz Berlin verpflichtet Sie, bei allen Neubauvorhaben, die Sie nach dem 31.12.2022 beginnen, 30 % der Dachfläche mit einer Photovoltaikanlage zu versehen.
Meldung • 01. Dezember 2022

Wie Du mir, so ich Dir

Die Vorschriften zum Grenzabstand (§ 5 NBauO) entfalten abstrakt-generell nachbarschützende Wirkung.
Meldung • 13. September 2022

Vorkaufsrecht im Milieuschutzgebiet

Die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 9. September 2022 in einem Eilverfahren zum Aktenzeichen VG 19 L 112/22 entschieden, dass die zur Abwendung des Vo
Meldung • 12. August 2022

Nebenkostenvorauszahlungen

Die Energiekosten steigen – können im laufenden Mietverhältnis die Vorauszahlungen erhöht werden?
Meldung • 01. Juli 2022

Also doch – zur Aufstockungsklage der Architekte

Aktuelles • 14. Juni 2022

Grundstücksteilung im Land Berlin

Im Grundeigentum Nr. 11/2022 S. 564ff ist der Aufsatz „Grundstücksteilung im Land Berlin“ erschienen, in dem sich unsere Kollegin Christiane Columbus mit den Fragen befasst
Meldung • 14. Dezember 2021

§ 250 BauGB – update:

Die Teilungserklärung nach § 8 WEG wurde am 23.07.2021 beurkundet und am 26.07.2021 beim Grundbuchamt eingereicht. Das Grundbuchamt wies durch Zwischenverfügung auf die vermei