Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Einige von ihnen sind technisch notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern. Die technisch notwendigen Cookies sollten Sie akzeptieren. Die nicht notwendigen Cookies sind standardmäßig nicht aktiviert. Ihre Einstellungen können Sie jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Auf unserer Seite "Datenschutz" finden Sie unter dem Punkt "Einsatz von Cookies" den entsprechenden Button.
WEG: Referentenentwurf Bundesjustizministerium liegt vor
Es haben sich nun allerdings die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die umweltpolitischen Herausforderungen und die technischen Möglichkeiten seit Schaffung des WEG verändert: Aufgrund des demografischen Wandels steigt das Bedürfnis, Wohnungen barrierereduzierend aus- und umzubauen. Für die Erreichung der Klimaziele ist die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden unerlässlich. Neben den Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zur energetischen Sanierung verlangt auch die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die Bausubstanz.
Diesen Herausforderungen wird das geltende WEG in vielen Fällen nicht gerecht, insbesondere, weil es für bauliche Maßnahmen häufig die Zustimmung aller oder eines hohen Anteils der Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer verlangt. Auch die Chancen der Digitalisierung werden bislang bei der Verwaltung von Wohnungseigentum kaum genutzt. Auf Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder wurde deshalb eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die Vorschläge für eine umfassende Reform des WEG erarbeitet hat. Aufbauend auf diesen Vorschlägen hat die Bundesregierung die Vorschriften des WEG einer intensiven Prüfung unterzogen. Mit dem Entwurf sollen die dabei festgestellten Defizite beseitigt werden. Das WEG wird grundlegend reformiert.
Den Text finden Sie hier.
(Quelle: Pressemitteilung BMJ).