Bauträgerrecht

Wir bieten eine umfassende Beratung in der speziellen Materie des Bauträgerrechts an. Dabei geht es in erster Linie um die Anwendung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und um die vielfach auftretenden Probleme bei der Vertragsgestaltung, bei der Ausführung sowie bei der endgültigen Abwicklung.

Gerade hier hat sich die Rechtsprechung in den letzten Jahren lebhaft entwickelt, was strategisch genutzt werden kann.

Ihre Ansprechpartner im Bereich Bauträgerrecht

Dr. Cornelius Pfisterer
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Christiane Columbus
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Bau- und Architektenrecht

Die Baubeschreibung ist der eigentliche Kern des Bauträgervertrages . Diese regelt umfassend, was der Käufer erwarten darf. Nicht immer gibt es die Möglichkeit, Sonderwünsche festzulegen. Umgekehrt sich auch Abweichungen durch den Bauträger nur unter eingeschränkten Voraussetzungen möglich.

Abweichend vom „klassischen“ Grundstücks- oder Wohnungskaufvertrag ist der Kaufpreis regelmäßig in Raten zu bezahlen, die sich am Baufortschritt orientieren. Wie die Raten zusammengesetzt werden, ergibt sich aus der Makler- und Bauträgerverordnung.

Zentrale Schnittstelle im Vollzug des Bauträgervertrage ist die Abnahme. Mit Abnahme kehrt sich die Beweislast für Mängel um und die Gewährleistungsfrist beginnt. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Das Sondereigentum umfasst die jeweilige Wohnung, das Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer zugunsten der Bereiche wie Treppenhäuser, Außenanlagen und Tiefgaragen etc. Bei der Fertigstellung ist es häufig so, dass zuerst die Wohnungen fertiggestellt werden und dann erst das Gemeinschaftseigentum, weshalb die Abnahme separat erfolgt. .