Wohnraummietrecht

Die nachhaltige Rentabilität einer Immobilie wird maßgeblich durch die Mietverträge bestimmt. Spätestens bei Beleihung oder Verkauf muss sich die Qualität der Vertragswerke beweisen. Wir haben den Ehrgeiz, für unsere Mandanten bei jeder einzelnen Klausel eine Balance zwischen dem kaufmännisch Wünschbaren und dem AGB-rechtlich Zulässigen zu erzielen. Häufig stehen folgende Aufgabenstellungen im Mittelpunkt: Zeitmietvertrag, befristeter Kündigungsausschluss, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten mit ausreichenden Öffnungsklauseln für Contractingmodelle u.a. sowie teilgewerbliche Nutzung.

Ihre Ansprechpartner im Bereich Wohnungsmietrecht

Kirsten Metter
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Inka Witte
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Jörg Grützmacher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Aufgrund der hohen Altbausubstanz in Berlin ist die Sanierung und Modernisierung von Mehrfamilienhäusern oder größeren Gebäudekomplexen stets aktuell und ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.Wir informieren über Modernisierungsperspektiven vor dem Ankauf von Objekten oder während einer Modernisierungsphase. Hierzu entwerfen wir Modernisierungsankündigungen, Mietervereinbarungen und modernisierungsbedingte Mieterhöhungen. Wir führen die außergerichtlichen Verhandlungen und erforderlichenfalls die gerichtlichen Prozesse.

Der Wert einer fremdgenutzten Immobilie bemisst sich in aller Regel nach ihrem Ertrag. Mieterhöhungen sind daher ein unverzichtbares Instrument zur Wertsteigerung einer Immobilie.

Wir beraten hier bereits bei Abschluss des Mietvertrages über die Möglichkeiten der Vereinbarung künftiger Änderungen der Miethöhe. Daneben prüfen, berechnen und formulieren wir Mieterhöhungsbegehren während des Mietverhältnisses. Erforderlichenfalls setzen wir die Mieterhöhungen gerichtlich durch.