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Gewerbemietrecht
Wir beraten Vermieter und Mieter von der Vertragsanbahnung über Änderungen und Störungen im laufenden Mietverhältnis bis zur Durchführung gerichtlicher Verfahren und unterstützen Sie auch bei der Vollstreckung.
Ihre Ansprechpartner im Bereich Gewerbemietrecht
Vertragsgestaltung
Wir schaffen Rechtssicherheit bei Einhaltung der Formvorschriften (gesetzliche Schriftform, notarielle Form, Textform, digitale Signatur) und sichern gegen das AGB-Risiko (Transparenzgebot). Besondere Sorgfalt verwenden wir auf die Klauseln zur Instandsetzung, zu „Dach und Fach“ und zum Rückbau. Speziell für Option und Wertsicherung bieten wir ungewöhnlich viele Gestaltungsalternativen.
Störungen
Wir beraten, wenn sich eine Mietpartei nicht mehr am Vertrag festhalten lassen will, wenn Sach- und Rechtsmängel geltend gemacht werden oder wenn es um Konkurrenzschutz, Betriebspflicht, Schönheitsreparaturen o.ä. geht.
Insolvenz
Wir beraten Mandanten, die von der Zahlungsunfähigkeit ihres Vertragspartners betroffen sind. Dabei prüfen wir, ob parallel zu den mietrechtlichen Verfahren auch insolvenzrechtliche Schritte einzuleiten sind. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verhandeln wir mit dem Insolvenzverwalter und sichern die Ansprüche unserer Mandanten gegen die besonderen insolvenzrechtlichen Risiken.