Wohnungsbauförderung
Wir beraten zu Erstbewilligung, Schlussabrechnung und Genehmigung der Durchschnittsmiete, bei der Anschlussförderung zu Versagung, Dauer, Teilkürzungen sowie zur vorzeitigen Rückzahlung von Aufwendungsdarlehen.
Ihre Ansprechpartner im Bereich Wohnungsbauförderung
Häufige Fragen: Wohnungsbauförderung
Berlin und der Bund bieten Förderprogramme für Neubau, Modernisierung und sozialen Wohnungsbau an, die an Mietpreis- und Belegungsbindungen gekoppelt sind. Für die Wohnungsbauförderung stehen verschiedene Fördermodelle für Wohnberechtigte verschiedener Einkommensstufen und für besondere Neubauformen zur Verfügung. Die verschiedenen Fördermodelle können grundsätzlich innerhalb von geförderten Vorhaben gemischt werden.
Gefördert errichtete oder modernisierte Wohnungen unterliegen für einen bestimmten Zeitraum einer Mietobergrenze und teils einer Belegungsbindung für bestimmte Mietergruppen.
Eine vorzeitige Ablösung setzt regelmäßig Freistellung durch die zuständige Stelle und eine Ausgleichszahlung voraus.
Die Mietobergrenze ist einzuhalten, bei Belegungsbindung dürfen nur berechtigte Mieter mit Wohnberechtigungsschein aufgenommen werden.
Bindungen gehen grundsätzlich auf den Erwerber über und sind im Kaufvertrag offenzulegen.