Wohnungsbauförderung

Wir beraten zu Erstbewilligung, Schlussabrechnung und Genehmigung der Durchschnittsmiete, bei der Anschlussförderung zu Versagung, Dauer, Teilkürzungen sowie zur vorzeitigen Rückzahlung von Aufwendungsdarlehen.

Ihre Ansprechpartner im Bereich Wohnungsbauförderung

Jörg Grützmacher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht