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Wohnungsbauförderung
Wir beraten zu Erstbewilligung, Schlussabrechnung und Genehmigung der Durchschnittsmiete, bei der Anschlussförderung zu Versagung, Dauer, Teilkürzungen sowie zur vorzeitigen Rückzahlung von Aufwendungsdarlehen.
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Jörg Grützmacher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht