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Privates Baurecht
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist seit vielen Jahren das private Baurecht, in dem wir alle Leistungen von der Vertragsgestaltung über die Baubegleitung bis zur Prozessführung anbieten.
Ihre Ansprechpartner im Bereich Privates Baurecht
Sicherheiten
Häufig unterschätzt wird die Tragweite der Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB, in deren Genuss auch Architekten kommen können. Abhängig vom Eigentum am Baugrundstück kann auch die Bauhandwerkersicherung wirksames Sicherungsmittel sein. Im Umgang mit Bürgschaften ist stets die aktuelle Rechtsprechung im Auge zu behalten. Manche Vereinbarung ist unwirksam; manchem sicher geglaubten Anspruch gegen den Bürgen droht die Verjährung.
Störungen im Bauablauf
Wir begleiten Sie während der Bauphase aktiv. Typische Fragen dabei sind: Darf der Auftragnehmer die Arbeit einstellen, weil der Auftraggeber Abschlagsrechnungen nicht bezahlt? Muss der Auftragnehmer mehr Arbeitskräfte einsetzen? Welche Rechte hat der Auftraggeber, wenn sich schon vor Abnahme Mängel zeigen? Wie ist mit Behinderungen und Behinderungsanzeigen umzugehen?
Mängel
Kaum eine Bauleistung ist mangelfrei. Wir unterstützen Bauherren und deren Planer bei der Wahrung und Durchsetzung von Mängelansprüchen auch schon vor Abnahme. Häufig scheitern Ansprüche in der Praxis an der fehlenden Einhaltung von Formalien. Die VOB/B und das BGB haben teilweise unterschiedliche Anforderungen und Rechtsfolgen. Auftragnehmer unterstützen wir beim Umgang mit unberechtigten Mangelbeseitigungsaufforderungen.
Bauinsolvenz
Wenn Margen knapp kalkuliert sind, können schon geringe Störungen zu einer wirtschaftlichen Schieflage führen. Das Insolvenzrecht hat eine eigene Systematik, die in der Praxis mitunter schwer nachzuvollziehen ist. Der Abschluss von Vereinbarungen mit dem Schuldner oder auch dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist mit zahlreichen Risiken behaftet. Wir helfen Ihnen, rechtssichere Absprachen zu treffen und unberechtigte Forderungen aus Bauvertrag oder Anfechtung abzuwehren.