WEG

Das Eigentum an Grund und Boden und an dem Gebäude steht allen Wohnungseigentümern gemeinsam zu. Im Alleineigentum der einzelnen Wohnungseigentümer stehen lediglich die Wohnung selbst sowie ggf. dazugehörende Kellerräume, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze (sogenanntes Sondereigentum). Einzelnen Wohnungseigentümern können Sondernutzungsrechte eingeräumt sein. Darunter versteht man das Recht, bestimmte Bereiche des gemeinschaftlichen Eigentums (z.B. Räume oder Teile des Gartens) alleine, d.h. unter Ausschluss aller anderen, zu nutzen. Die Kosten der Verwaltung und der Instandhaltung der Wohnanlage werden im Regelfall durch die Erhebung von Umlagen aufgebracht.

Ihre Ansprechpartner im Bereich WEG

Kirsten Metter
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Inka Witte
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Jörg Grützmacher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Dr. Cornelius Pfisterer
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Die Teilungserklärung mit der Gemeinschaftsordnung ist so etwas wie die „Verfassung“ der Wohnungseigentümergemeinschaft. Bei Streit innerhalb der WEG ist sie von besonderer Bedeutung. Gleichzeitig wird sie Vertragsbestandteil im Vertrag des Erwerbers mit dem Bauträger und bestimmt die vertraglichen Pflichten mit.

Wir wirken deshalb bereits zu Beginn der Projektenwicklung dabei mit, eine „maßgeschneiderte“ Teilungserklärung für das jeweilige Objekt herzustellen, damit die Weichen von Anfang an richtig gestellt werden.

Zentrale Figur im WEG-Recht ist der Verwalter, der die Beschlüsse der Gemeinschaft umsetzt und für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Objekts zu sorgen hat. Die anwaltliche Beratung erfasst sämtliche Bereiche der Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen, insbesondere die rechtliche Begleitung von Instandhaltungsmaßnahmen, die Überprüfung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen und die Ausarbeitung von Verwalterverträgen. Verwalter unterstützen wir in allen Vertragsfragen beim Umgang mit „schwierigen“ Mitgliedern der WEG.

Gegenstand der Beratung ist die Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, beginnend bei der Formulierung der Einladungsschreiben bis hin zur Erstellung der Beschlussprotokolle.

Wichtigstes Ziel der Beratung ist die Herbeiführung rechtmäßiger (unanfechtbarer) Eigentümerbeschlüsse.