Familie

Die gesetzlichen Folgen der Eheschließung lassen sich im Wesentlichen unter folgenden Stichworten einordnen: Güterstand, Unterhalt und Versorgung im Alter. Diese gesetzlichen Regelungen können in einem Ehevertrag den jeweiligen persönlichen Verhältnissen angepasst werden. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach Eingehung der Ehe geschlossen werden, also insbesondere zu einem Zeitpunkt, zu dem die Partner an ein Scheitern ihrer Ehe gar nicht denken und nur eine Regelung für den „schlimmsten Fall“ aufstellen wollen.

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Marina Gregor
Rechtsanwältin und Notarin
Dr. Cornelius Pfisterer
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht