Familie
Die gesetzlichen Folgen der Eheschließung lassen sich im Wesentlichen unter folgenden Stichworten einordnen: Güterstand, Unterhalt und Versorgung im Alter. Diese gesetzlichen Regelungen können in einem Ehevertrag den jeweiligen persönlichen Verhältnissen angepasst werden. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach Eingehung der Ehe geschlossen werden, also insbesondere zu einem Zeitpunkt, zu dem die Partner an ein Scheitern ihrer Ehe gar nicht denken und nur eine Regelung für den „schlimmsten Fall“ aufstellen wollen.
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Häufige Fragen: Familie
Ein Ehevertrag kann den gesetzlichen Zugewinnausgleich modifizieren oder ausschließen und Vereinbarungen zu Unterhalt und Vermögen treffen.
Sie ermöglicht die einvernehmliche und kostensparende Regelung von Unterhalt, Vermögensausgleich und Sorgerecht vor oder während der Scheidung.
Bei Schenkungen an minderjährige Kinder ist häufig ein Ergänzungspfleger zu bestellen und die familiengerichtliche Genehmigung einzuholen.
Sie legt fest, welche medizinischen Maßnahmen im Falle eigener Entscheidungsunfähigkeit gewünscht oder abgelehnt werden, und ergänzt die Vorsorgevollmacht.
Möglich sind beispielsweise Schenkungen mit Nutzungsvorbehalt, etwa Wohnrecht oder Nießbrauch, wodurch steuerliche Freibeträge genutzt werden können.