Öffentliches Baurecht

Unsere Beratung erstreckt sich auf das gesamte öffentliche Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Wir unterstützen Sie im Baugenehmigungsverfahren ebenso wie im Bebauungsplanverfahren. Eine sehr gute Kenntnis der Berliner Eigenheiten zeichnet uns aus. Wir beraten bei Nachbarwidersprüchen und vertreten in Widerspruchsverfahren sowie in verwaltungsgerichtlichen Eil- und Hauptsacheverfahren bis zum Bundesverwaltungsgericht.

Ihre Ansprechpartner im Bereich Öffentliches Baurecht

Axel Dyroff
Rechtsanwalt
Oliver Ganseforth
Rechtsanwalt
Christiane Columbus
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Bau- und Architektenrecht
Cornelius Creutzfeldt
Rechtsanwalt

Schon die Nutzungsänderung z.B. von Wohnraum in Gewerbe oder umgekehrt setzt in der Regel einen Bauantrag voraus. Ein Verstoß gegen das Genehmigungserfordernis ist mit erheblichen Sanktionen bedroht. Zu beachten sind hier bauordnungsrechtliche Bestimmungen sowie stadtplanungsrechtliche Festsetzungen, insbesondere Erhaltungs-, Sanierungs- und Milieuschutzsatzungen.

Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude unterliegen besonderen Beschränkungen. Wir unterstützen Eigentümer und Architekten bei der Erlangung denkmalschutzrechtlicher Genehmigungen.

Grundstückseigentümer in Sanierungsgebieten unterliegen besonderen Beschränkungen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erlangung sanierungsrechtlicher Genehmigungen.

Wir stehen zur Seite, wenn die Sanierungsverwaltungsstellen nach Abschluss der Sanierung den „Sanierungsausgleichsbetrag“ verlangen. Erfolgreich sind wir bei der Rückforderung zur Unrecht gezahlter Sanierungsausgleichsbeiträge.