Immissionsschutzrecht
Das Immissionsschutzrecht regelt den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen insbesondere durch Luftverunreinigungen und Geräusche. Es ist zentral für Genehmigungsverfahren industrieller Anlagen und bei Umweltverträglichkeitsprüfungen. Wir beraten Sie bei der Antragsstellung, im Umgang mit Auflagen sowie in Konfliktfällen mit Behörden oder Dritten – vom Genehmigungsverfahren bis zur Vertretung vor Gericht.
Ihr Ansprechpartner im Bereich Immissionsschutzrecht
Dr. Dirk Böhler, LL.M
Umweltrecht