Kreislaufwirtschaftsrecht
Das Kreislaufwirtschaftsrecht ist durch einen bunten Strauß an Gesetzen und Verordnungen geprägt, die eine schadlose Entsorgung von Abfällen gewährleisten sollen. Es weist zahlreiche Berührungen mit dem Immissions-, Wasser- und Bodenschutzrecht auf, kennt aber auch Spezialregelungen etwa für Bauabfälle oder Elektronikschrotte. Daneben existieren Vorschriften zur Produktverantwortung oder Abfallvermeidung, zu Anforderungen an Betreiber von Entsorgungsanlagen, zum Ende der Abfalleigenschaft oder zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung.
Ihr Ansprechpartner im Bereich Kreislaufwirtschaftsrecht
Dr. Dirk Böhler, LL.M
Umweltrecht