Ihre Ansprechpartner im Bereich Wohnungsbauförderung

Jörg Grützmacher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Häufige Fragen: Wohnungsbauförderung

Welche Förderprogramme bestehen für den Wohnungsbau in Berlin?

Berlin und der Bund bieten Förderprogramme für Neubau, Modernisierung und sozialen Wohnungsbau an, die an Mietpreis- und Belegungsbindungen gekoppelt sind. Für die Wohnungsbauförderung stehen verschiedene Fördermodelle für Wohnberechtigte verschiedener Einkommensstufen und für besondere Neubauformen zur Verfügung. Die verschiedenen Fördermodelle können grundsätzlich innerhalb von geförderten Vorhaben gemischt werden.

Was bedeutet eine Mietpreisbindung durch Förderung?

Gefördert errichtete oder modernisierte Wohnungen unterliegen für einen bestimmten Zeitraum einer Mietobergrenze und teils einer Belegungsbindung für bestimmte Mietergruppen.

Kann eine geförderte Wohnung vorzeitig aus der Bindung herausgelöst werden?

Eine vorzeitige Ablösung setzt regelmäßig Freistellung durch die zuständige Stelle und eine Ausgleichszahlung voraus.

Welche Pflichten bestehen als Vermieter einer geförderten Wohnung?

Die Mietobergrenze ist einzuhalten, bei Belegungsbindung dürfen nur berechtigte Mieter mit Wohnberechtigungsschein aufgenommen werden.

Wie wirkt sich Förderung auf den Verkauf einer Immobilie aus?

Bindungen gehen grundsätzlich auf den Erwerber über und sind im Kaufvertrag offenzulegen.

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